Mahnwachen, Kundgebungen im öffentlichen Raum müssen rechtzeitig 48 Stunden vor dem Stattfinden von einer erwachsenen Einzelperson mit österreichischer Staatsbürgerschaft bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden. Zuständig für die Versammlungsanzeige ist die Landespolizeidirektion die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat). Hilfreiches auch hier!
Überlege dir, wo und wie lange du deine Aktion (Mahnwache, Flashmob usw.) abhalten willst und was vor Ort genau passieren soll:
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